Nachdem wir nun endlich nach ewig langer Prüfungszeit die Finanzierungsbestätigung der Bank erhalten haben, kann es jetzt also richtig losgehen. Unser Wort des Jahres 2012 ist insoweit "Kubaturberechnung". An diesem bautechnischen Begriff hing der Erfolg unseres Vorhabens. Nur soviel sei gesagt, für die Kubaturberechnung eines Kreditinstitutes war unsere Garagenplanung nahezu tödlich, denn es handelt sich bei dieser um keinen Wohnraum und die Banken wollen lediglich umbauten Wohnraum finanzieren...egal...wir haben die Zusage.
Nachdem wir, wie schon berichtet, das erste Planungsgespräch bei SABA Immobilien in Pegau absolviert hatten, folgen jetzt die nächsten Schritte.
SABA war im Vorfeld bereits aktiv und hat sich unser Grundstück angeschaut.
Das Haus wurde auf dem Grundstück schon mal eingemessen und abgesteckt.
Da bekommt man zum ersten Mal einen Blick dafür, wie es später einmal auf unserem Grundstück aussieht.
die Umrisse unseres Traumhauses (siehe die roten Pflöcke)
Als Nächstes gehen die Ergebnisse des Planungsgespräches an die Architektin, um aus unserer bisherigen Wunschliste die ersten Pläne und Bauunterlagen zu erstellen.
Auch wurde der Auftrag für das Baugrundgutachten erteilt und der Kontakt zu den einzelnen Versorgungsträgern hergestellt. In circa 2 - 3 Wochen treffen wir uns dann erneut mit SABA und diskutieren die erstellten Baupläne und eventuell zu erwartenden Mehrkosten.
Hinsichtlich der Grundstückserschließung sind wieder leichte Diskussionen mit der Behörde aufgetreten. Abwasser und Schmutzwasser liegen mittlerweile ja bereits auf dem Grundstück. Die weiteren Erschließungsmedien sollten auch auf das Grundstück gelegt werden...so jedenfalls die Absprache vor wenigen Wochen. In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt hörte sich das heut bereits wieder etwas anders an. Die Erschließung sei gegeben, denn die Leitungen liegen in der Straße an. Vielleicht war es heut zu früh oder der Kaffee war im Amt einfach zu kalt, es gab jedenfalls reichlich Gesprächsstoff. Der zuständige Mitarbeiter der Derawa konnte sich glücklicherweise noch an uns erinnern und hat mit der Stadt nochmals gesprochen. Summa Summarum soll es jetzt einen Preisnachlass auf den Kaufpreis des Grundstückes geben. Wir hoffen, dass sich die Stadt demnächst intern mit den zuständigen Versorgungsträgern abstimmen kann und wir endlich einen Notartermin ins Auge fassen können. Aber Eins muss man der Behörde lassen. Sie hat ohne Diskussionen bereits mündlich zugestimmt, dass wir auf dem Grundstück loslegen können. Wir werden uns das sicherlich noch schriftlich bestätigen lassen (bevor der Kaffee wieder kalt ist).
Mit dem zuständigen Bauordnungsamt gab es auch schon einen ersten konstruktiven Telefonkontakt. Im Bebauungsplan steht hinsichtlich der Dachgestaltung für die Garage die auslegungsbedürftige Formulierung "angedeutetes Satteldach". Die Bedingungen im Bebauungsgebiet, die sich sehr different in der Ausgestaltung der Garagendächer darstellen, führten auch zu keiner eindeutigen Begriffsbestimmung. Doch die zuständige Mitarbeiterin war sehr freundlich und half insoweit weiter, als sie mitteilte, dass es hinsichtlich der Dachgestaltung der Garage ausreichend sei, dass ein Bezug zum Dach erkennbar ist. Es sind also keine weitergehenden Probleme zu erwarten, wenn wir ein Dach mittels drei Ziegelreihen auf der Garage andeuten würden. Im Ergebnis hier also alles paletti. (07.11.2012)
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